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Kostenauflage, Entschädigung und Genugtuung

Kostenauflage, Entschädigung und Genugtuung

Der Tageskurs beschränkt sich auf die Kostenauflage sowie auf die Entschädigungs- und  Genugtuungsansprüche im Untersuchungsverfahren. Diese Themen werden primär anhand konkreter Fälle aus der staatsanwaltschaftlichen Praxis behandelt.

Ziele des Kurses
– Sie kennen die Voraussetzungen der Kostentragungspflicht der Parteien im
Untersuchungsverfahren;
– Sie kennen diese Voraussetzungen namentlich auch bei Verfahrenseinstellungen wegen
häuslicher Gewalt gemäss Art. 55a Abs. 3 StGB, bei schuldunfähigen Personen und bei
teilweiser Verfahrenseinstellung;
– Sie kennen die entschädigungs- und genugtuungsrelevanten Umstände, namentlich
auch bei ungerechtfertigter oder rechtswidriger Haft sowie bei Überhaft;
– Sie wissen, wie die Entschädigung und die Genugtuung verfahrens- und betragsmässig
festzusetzen sind.

Zulassung
Der Kurs richtet sich an fallführende Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Assistenzstaatsanwältinnen
und Assistenzstaatsanwälte, Untersuchungsbeamtinnen und Untersuchungsbeamte
sowie alle weiteren fallführenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Untersuchungsverfahren gemäss StPO.

 

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