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Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?

Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
iusNet STR-STPR 24.07.2023

Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Rechtsprechung
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelgesetz

Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2019