Ist das für den Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel einziehbar?
Streitig war, ob der zum Eigenkonsum bestimmte Cannabis mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1%, dessen Besitz aufgrund der tatsächlichen Geringfügigkeit der Menge straflos ist (Art. 19b Abs. 1 BetmG), zur Vernichtung eingezogen werden darf.
Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar
Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
Das Bundesgericht befasst sich mit der Frage, welche Gespräche zu den Akten zu nehmen sind und welche nicht. Ferner äussert es sich zu den Formalien, welche bei übersetzten Abhörprotokollen eingehalten werden müssen.