Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren
Dem Bundesgericht stellte sich die Frage, ob die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren bzw. nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht gegen das Schlechterstellungsverbot verstösst oder ob dies zulässig ist.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils bei unverträglichem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid zulässig ist.
Das Bundesgericht nimmt zur Frage Stellung, ob die Rechtsmittelinstanz von einer Einziehung betroffenen, selber nicht beschuldigten Person, eine Sicherheitsleistung verlangen darf.
Der Bundesanwalt prüfte (erneut), ob der Fall "Würenlingen" bereits verjährt ist, da eine Privatperson ein Wiederaufnahmegesuch stellte. Er würdigte ausführlich alle neuen und alten Akten.
Strafantrag mit Generalvollmacht? Begründungspflicht verletzt
Fehlen tatsächliche Feststellungen oder ist die rechtliche Begründung eines angefochtenen Entscheids lückenhaft oder unvollständig oder werden einzelne Tatbestandsmerkmale, die für die Subsumtion unter eine gesetzliche Norm von Bedeutung sind vom Gericht nicht oder nicht genügend abgeklärt, so ist der Entscheid mangelhaft.
Falschbeurkundung erfordert eine qualifizierte schriftliche Lüge. Eine solche liegt vor, wenn dem Schriftstück erhöhte Glaubwürdigkeit zukommt. Bei einseitigen Erklärungen (z.B. in Form eines Affidavits), welche der Aussteller im eigenen Interesse macht, ist das in der Regel nicht der Fall.