Auch die Erstellung eines DNA-Profils muss verhältnismässig sein
Das Bundesgericht setzt sich mit dem (standardmässigen) Vorgehen der Staatsanwaltschaft betreffend erkennungsdienstlicher Erfassung, Probenahme und Erstellung eines DNA-Profils auseinander und hält die Voraussetzungen, wann diese Vorkehren getroffen werden dürfen fest.
Dem Beschwerdeführer wurde der vorzeitige Strafantritt aufgrund des Vorliegens von Kollusionsgefahr verwehrt. Allerdings hatte das Bundesgericht diese Gefahr wenige Monate früher im gleichen Strafverfahren und bei gleicher Ausgangslage verneint. Was gilt nun?
Eine juristische Person wehrte sich gegen die Beschlagnahme ihres Fahrzeugs, welches nach vorgängigem Führerausweisentzug durch ein Mitglied des Verwaltungsrates und gleichzeitiger Geschäftsführer gelenkt wurde.
Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?
Das Bundesgericht geht auf die Frage ein, wann bei einfachen Fällen konkret eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen anzunehmen ist. Dabei beschränkt es sich auf die Dauer der Sicherheitshaft. Weiter geht es auf die Rechtsfolgen einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots ein.
Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
Das Bundesgericht führt aus, wann genügend Beweise vorliegen, aus denen ein hinreichender Tatverdacht konstruiert werden kann, der zu einer Entsiegelung gesiegelter Aufzeichnungen berechtigt.
Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.
Eine durch eine strafbare Handlung geschädigte Person kann sich im Strafverfahren als Zivilklägerin konstituieren und zivilrechtliche Ansprüche «adhäsionsweise» geltend machen. Ob dabei auch vertragliche Ansprüche «adhäsionsfähig» sind und ob die Geltendmachung im Rahmen einer Strafklage eine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten könne, war lange unklar.