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Forum Justiz & Psychiatrie: Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Forum Justiz & Psychiatrie: Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Tagungsleitung
Marianne Heer, Elmar Habermeyer und Stephan Bernard

Referenten

  • Dr. rer. nat. Bernd Borchard, Amt für Justizvollzug Zürich, Stab Amtsleitung Evaluation, Entwicklung und Qualitätssicherung
  • Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Universität Zürich
  • Prof. Dr. med. Marc Graf, Klinikdirektor und Chefarzt Forensisch-Psychiatrische Klinik, UPK Basel
  • Prof. Dr. med. Elmar Habermeyer, Direktor Klinik für Forensische Psychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
  • Matthias Koller, Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen
  • Dr. iur. Chris Lehner, Bezirksrichter Luzern

 

Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen zu Diskussionen Anlass. Primär im Rahmen des Vollzugs kommt der Beurteilung durch die Fachkommissionen ein grosser Stellenwert zu. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Die resultierenden Empfehlungen werden als hilfreiches Instrument vor allem für den Vollzug empfunden. Sogar das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich vom entsprechenden Konzept beeindrucken lassen, wie es am 4. Mai 2011 in einem Urteil explizit hervorhob.

Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch die Rechtsnatur der fraglichen Empfehlungen in Frage gestellt und das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet.

Die Diskussion im Rahmen des Forums soll einerseits einer Standortbestimmung dienen. Anderseits sollen Probleme der täglichen Praxis diskutiert und vielleicht sogar Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Es werden immer höhere Anforderungen an die Gewinnung von Entscheidungsgrundlagen, mithin an die Gutachten, gestellt. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Dabei bestehen unter Umständen auch Missverständnisse, die geklärt werden können. Es lohnt sich in diesem Zusammenhang überdies, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, die anlässlich der letzten Tagungen keineswegs erschöpfend erfolgen konnte, nochmals aufzunehmen.

Forum Justiz & Psychiatrie: Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Veranstaltungen

Forum Justiz & Psychiatrie: Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts – Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?

Tagungsleitung
Marianne Heer, Elmar Habermeyer und Stephan Bernard

Referenten

  • Dr. rer. nat. Bernd Borchard, Amt für Justizvollzug Zürich, Stab Amtsleitung Evaluation, Entwicklung und Qualitätssicherung
  • Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht, Universität Zürich
  • Prof. Dr. med. Marc Graf, Klinikdirektor und Chefarzt Forensisch-Psychiatrische Klinik, UPK Basel
  • Prof. Dr. med. Elmar Habermeyer, Direktor Klinik für Forensische Psychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich
  • Matthias Koller, Vorsitzender Richter am Landgericht Göttingen
  • Dr. iur. Chris Lehner, Bezirksrichter Luzern

 

Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen zu Diskussionen Anlass. Primär im Rahmen des Vollzugs kommt der Beurteilung durch die Fachkommissionen ein grosser Stellenwert zu. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Die resultierenden Empfehlungen werden als hilfreiches Instrument vor allem für den Vollzug empfunden. Sogar das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich vom entsprechenden Konzept beeindrucken lassen, wie es am 4. Mai 2011 in einem Urteil explizit hervorhob.

Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent. Von juristischer Seite wird immer wieder auch die Rechtsnatur der fraglichen Empfehlungen in Frage gestellt und das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet.

Die Diskussion im Rahmen des Forums soll einerseits einer Standortbestimmung dienen. Anderseits sollen Probleme der täglichen Praxis diskutiert und vielleicht sogar Lösungsvorschläge erarbeitet werden.

Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf. Es werden immer höhere Anforderungen an die Gewinnung von Entscheidungsgrundlagen, mithin an die Gutachten, gestellt. Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Dabei bestehen unter Umständen auch Missverständnisse, die geklärt werden können. Es lohnt sich in diesem Zusammenhang überdies, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, die anlässlich der letzten Tagungen keineswegs erschöpfend erfolgen konnte, nochmals aufzunehmen.