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Wiedereingliederung im Kontext der Null-Risiko-Gesellschaft

Wiedereingliederung im Kontext der Null-Risiko-Gesellschaft

Resozialisierung, eines der Kernprinzipien zeitgenössischen Freiheitsentzugs, muss heute unter einem gesellschaftlichen Paradigmenwandel verstanden werden, in dem die Nachfrage nach Sicherheit exponentiell ansteigt. Einerseits haben die Praktiker des Strafrechts und des Vollzugs unterschiedlich auf dieses starke Verlangen nach Sicherheit reagiert: Zunahme der Massnahmen mit Sicherheitscharakter, wie im Falle der stationären Massnahmen, nicht aber der Verwahrung; restriktivere Handhabung der bedingten Entlassung für Personen, die zu langen unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt wurden, oder für Verwahrte, zurückhaltende Gewährung von Übergangsmassnahmen, intensiverer Einsatz der Untersuchungshaft in einigen Kantonen und das Phänomen einer älter werdenden Insassenpopulation sind einige der Konsequenzen dieser Null-Risiko-Politik.

Dieser Paradigmenwandel ist bedenklich und kann das Prinzip, das früher im Zentrum des Vollzugs war, in Frage stellen: die Resozialisierung.

Auf der anderen Seite kann die Sicherheit der Bevölkerung nicht vernachlässigt werden, wohlwissend, dass keine Strafrechtspolitik, keine politische Massnahme und kein Arbeitsinstrument in der Gefängniswelt – auch in Zukunft – den Rückfall ausschliessen kann.

Wie kann ein Gleichgewicht zwischen diesen Tendenzen gefunden werden, ohne in die Falle der Blauäugigkeit oder die der totalen Sicherheit zu fallen?

 

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