Strafrecht-Strafprozessrecht > Gesetzgebung > Bund > Allgemeines strafrecht > Fingerabdrücke und DNA-Profile:...

Fingerabdrücke und DNA-Profile: Schnellerer Austausch zwischen den Polizeibehörden

Fingerabdrücke und DNA-Profile: Schnellerer Austausch zwischen den Polizeibehörden

Législation
Allgemeines Strafrecht

Fingerabdrücke und DNA-Profile: Schnellerer Austausch zwischen den Polizeibehörden

Sucht die Schweizer Polizei heute nach Informationen zu Fingerabdrücken oder DNA-Profilen, kann sie nicht auf die nationalen Informationssysteme anderer europäischer Länder zugreifen. Alle Länder müssen separat angefragt werden. Ob diese tatsächlich über sachdienliche Informationen verfügen, ist indessen ungewiss.

Ein Kooperationsabkommen (Prümer Zusammenarbeit) soll dieses Problem lösen, indem bestimmte Schweizer Informationssysteme mit denen anderer europäischer Länder vernetzt werden. Bei den betreffenden Informationssystemen der Schweiz handelt es sich um das Fingerabdruck-Informationssystem, das DNA-Profil-Informationssystem und die Fahrzeug- und Fahrzeughalter-Datenbank. Dank dieser Vernetzung lässt sich innerhalb kürzester Frist feststellen, welche ausländischen Behörden relevante Informationen haben. Die Prümer Zusammenarbeit soll es erlauben, Ermittlungen effizienter zu gestalten, zur Fahndung ausgeschriebene Personen oder Personen zu lokalisieren und zu identifizieren, die vermisst werden oder die verstorben sind, oder Informationen über sie zu erhalten. 

Ein weiteres Abkommen (Eurodac-Protokoll) befugt die Strafverfolgungsbehörden auf die...

iusNet StrafR-StrafPR 09.01.2020

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.