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Änderung der Verkehrsregeln

Änderung der Verkehrsregeln

Législation
Strassenverkehrsrecht

Änderung der Verkehrsregeln

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnungen verabschiedet. Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche. Der Bundesrat hat die Äderungen per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt aus:

  • Kinder mit dem Velo aufs Trottoir: Bisher durften nur Kindergärtner mit dem Velo Trottoirs benützen. Künftig ist dies Kindern bis 12 Jahre erlaubt, falls kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist.
  • Rechtsabbiegen: Rad- und Mofafahrer dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies signalisiert ist.
  • Rechts vorbeifahren: Dies war auf Autobahnen bisher nur im dichten, parallelen Kolonnenverkehr erlaubt. Neu ist das Vorbeifahren rechts auch zulässig, wenn sich nur auf dem linken oder dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Die Lockerung dient dazu, dass der Verkehr möglichst auf allen Spuren fliessen kann, auch wenn notorische Linksfahrer die linke Spur verstopfen.
  • Reissverschluss: Wenn auf einer Autobahn eine Spur abgebaut wird, müssen die Automobilisten am Ende im Reissverschlussverfahren auf die verbleibende Spur einfädeln
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iusNet StrafR-StrafPR 27.05.2020

 

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