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iusNet StrafR-StrafPR 11/2020

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iusNet hat im Straf- und Strafprozessrecht im November erneut aktuelle Urteile aus der Rechtsprechung aufbereiten können. Hervorgehoben seien die Folgenden:

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob allein das aus psychiatrischer Sicht vorliegende Rückfallrisiko ausreiche, um bei einem schon vor über 15 Jahren verurteilten Sexualstraftäte die Anordnung oder Weiterführung einer stationären Massnahme zu rechtfertigen sei. 
Weiter hatte es sich zur Relevanz der Verletzung der Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes zu äussern, wenn sich ein Gericht einzig mit dem Aussageverhalten von Mitbeschuldigten auseinandersetzt und nicht mit den spekulativen Behauptungen der beschuldigten Person. Im Gleichen Urteil nahm zudem das Bundesgericht zu den Voraussetzungen des Sachverhaltsirrtum nach Art. 13 StGB eine Präzisierung vor.

 

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