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Einsatz von GovWare zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Einsatz von GovWare zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

Éclairages
Strafprozessrecht

Einsatz von GovWare zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs

 

Inhaltsübersicht1
I. Ausgangslage
II. Was kann und was darf GovWare?
III. Fazit

I. Ausgangslage
Fernmeldekommunikation ist mit den klassischen Überwachungsmitteln nicht mehr in jedem Fall überwachbar. Die heute gängigen Programme (WhatsApp, Threema, Skype etc.) verwenden eine End-zu-End-Verschlüsselung, die sowohl Text- und Sprachmitteilungen als auch Sprachanrufe auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Gerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Eine Überwachung des Inhalts dieser verschlüsselten Kommunikation auf dem Weg zwischen den Geräten ist nicht möglich. Weder die Anbieter dieser Programme, die gar keine eigenen Datennetze betreiben, noch der Internetprovider des Kunden können den Gesprächsinhalt unverschlüsselt an die Strafverfolgungsbehörden ausleiten. Die konventionelle Überwachung läuft damit ins Leere, weil sie verschlüsselte Daten liefert, die nicht entschlüsselt werden können.2
    Dies widerspiegelt sich auch in der Statistik des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF): Wurden 2015 in der...

 

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