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Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung?

Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung?

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht

Einfache oder grobe Verkehrsregelverletzung?

X. überschritt am 12. April 2014 um 15.16 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Technikumstrasse in Burgdorf die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h (nach Abzug der Sicherheitsmarge). Das Obergericht des Kantons Bern verurteilte X. am 13. Dezember 2016 wegen grober Verkehrsregelverletzung. Das Bundesgericht hiess die hiergegen von X. geführte Beschwerde in Strafsachen am 22. Mai 2017 teilweise gut. Das Obergericht verurteilte X. am 7. Mai 2018 erneut wegen grober Verkehrsregelverletzung. X. gelangt erneut ans Bundesgericht und beantragt, er sei der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig zu erklären. Das Bundesgericht heisst auch diese Beschwerde gut. Das Berner Obergericht muss den Fall nun zum dritten Mal behandeln. 

Zur Bindungswirkung des ersten Entscheides äussert sich das Bundesgericht wie folgt: Einerseits ist dem Beschwerdeführer zuzustimmen, dass die Rückweisung an die Vorinstanz nur insoweit erfolgte, als diese ihre Sachverhaltsfeststellung hinsichtlich den tatsächlichen Gegebenheiten im fraglichen Abschnitt der Technikumstrasse ergänzen sollte. Andererseits hielt das Bundesgericht verbindlich fest, dass eine erhöhte abstrakte...

iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019

 

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