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Amtliche Verteidigung

Wechsel der amtlichen Verteidigung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Offenlegen des Inhalts von Klientengesprächen und der angeblich optimalen Verteidigungsstrategie durch den amtlichen Verteidiger liegt offenkundig nicht im Interesse des Beschuldigten. Da eine amtliche Verteidigung in jenen Fällen auszuwechseln ist, in denen auch eine privat verteidigte beschuldigte Person einen Wechsel der Verteidigung vornehmen würde, hiess das Bundesgericht die Beschwerde gut.
iusNet StrafR-StrafPR 28.11.2023

Die Gewährung der amtlichen Verteidigung im Ausstandsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Prozessuale Rechtsfehler und richterliche Verfahrensfehler können nur ausnahmsweise die Unbefangenheit einer Gerichtsperson in Frage stellen. Sie müssen dabei besonders krass sein und wiederholt auftreten, sodass sie einer schweren Amtspflichtverletzung gleich kommen. Gestützt darauf wird in Nebenverfahren, wie einem Ausstandsverfahren, zurückhaltend die amtliche Verteidigung dann gewährt, wenn das Verfahren nicht aussichtslos ist. Dies gilt aber nur in den Verfahren, die von der beschuldigten Person selbst eingeleitet werden.
iusNet StrafR-StrafPR 04.04.2023

Amtliche Verteidigung vs. Verfahrenseinstellung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Sind die Voraussetzungen für die Anordnung einer amtlichen Verteidigung gegeben, so kann diese grundsätzlich erst nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens widerrufen werden. Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung, so muss die amtliche Verteidigung weiterhin bestehen bleiben, damit der Verteidiger des Beschwerdeführers die angekündigte Einstellungsverfügung in sämtlichen Aspekten auf ihre Rechtskonformität überprüfen und gegebenenfalls Beschwerde erheben kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.09.2022

Wann müssen Beweise, die ohne Beizug einer amtlichen und notwendigen Verteidigung erhoben wurden, aus den Akten entfernt werden?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht führt aus, dass nur in Ausnahmefällen, Beweise, die in Verletzung von Art. 131 StPO erhoben wurden, vorab aus den Akten entfernt werden. Diese Voraussetzungen müssen im Verfahren vor Bundesgericht dargelegt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass das Sachgericht in der Lage ist, zwischen verwertbaren und unverwertbaren Beweisen zu unterscheiden und bei der Urteilsfindung einzig auf die verwertbaren Beweise abzustellen.
iusNet StrafR-StrafPR 02.05.2022

Die Begründungspflicht von Entscheiden

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Entscheide haben schriftlich zu ergehen und müssen begründet werden. Entscheide, die der Beschwerde an das Bundesgericht unterliegen, müssen die massgebenden Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art und insbesondere die Angabe der angewendeten Gesetzesbestimmungen enthalten. Die Abweisung eines Gesuchs um amtliche Verteidigung mit der Begründung, dass der Beschwerdeführer bereits die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht um amtliche Verteidigung ersucht habe, diese Gesuche aber allesamt abgewiesen wurden und der Beschwerdeführer keine veränderten Umstände geltend mache, genügt den Begründungsanforderungen nicht.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.04.2022

Amtliche Verteidigung aufgrund der sich ändernden Covid-19-Bestimmungen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Aus der äusserst dynamischen Entwicklung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie alleine, ergeben sich gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten, welche eine amtliche Verteidigung rechtfertigen würden. Auch eine Änderung der Vorschriften, gegen welche der Beschwerdeführer verstossen haben soll, änderte im vorliegenden Fall nichts daran, zumal die Bestimmungen klar formuliert und leicht verständlich waren.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.03.2022

In welchem Zeitpunkt des Verfahrens muss die Schuldfähigkeit der angeklagten Person abgeklärt werden?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass es sich mit Beschwerden nur auseinandersetzt, wenn die Begründungspflicht erfüllt ist. Weiter statuiert es, dass sich die Gerichte auf ältere Gutachten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit einer Person abstützen dürfen, wenn diese aus dem Deliktszeitraum stammen, sofern sich die Gerichte mit den Gutachten korrekt auseinandersetzen. Zuletzt ruft es in Erinnerung, dass die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung grundsätzlich nur von der amtlichen Verteidigung selbst angefochten werden kann, es sei denn die vertretene Person macht daraus abgeleitet eine Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung geltend.
iusNet-StrafR-StrafPR 02.03.2022

Die Entschädigung der Reisezeit der amtlichen Verteidigung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass bei der Entschädigung der amtlichen Verteidigung eine pauschale Entschädigung für die Reisezeit nicht willkürlich ist. Da die Kantone in diesem Punkt ein grosses Ermessen haben, greift das Bundesgericht nur ein wenn die Regelung willkürlich erscheint. Eine pauschale Entschädigung für die Reisezeit ist somit gemäss Bundesgericht zulässig.
iusNet-StrafR-StrafPR 19.11.2021

Ungenügende amtliche Verteidigung

Jurisprudence
Strafprozessrecht

6B_76/2020 und 6B_122/2020

Ein gegen den ausdrücklichen Willen der beschuldigten Person vorgenommener Rückzug der Berufung ist a posteriori aufzuheben. Integrität und Zuverlässigkeit des Verteidigers sowie die Pflicht zur Verschwiegenheit sind die Grundbedingungen für eine wirksame Wahrnehmung der Parteiinteressen. Kommt ein Verteidiger diesen Grundsätzen nicht nach, liegt keine wirksame Verteidigung vor.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020

Wer trägt die Kosten der amtlichen Verteidigung?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Die Kosten der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Person stellen Verfahrenskosten dar, die vom Staat zu tragen sind. Die StPO enthält keine gesetzliche Grundlage, die es erlauben würde, der Privatklägerschaft die Kosten der amtlichen Verteidigung der beschuldigten Personen aufzuerlegen.
iusNet StrafR-StrafPR 10.03.2020

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