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Anrechnung Haft an Massnahme

Anrechnung der Haft an eine ambulante Massnahme

Jurisprudence
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 359 | 6B_375/2018

- aktualisiert - 
Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind an freiheitsentziehende Massnahmen anzurechnen. Bei ambulanten Massnahmen muss ex post eine Gesamtbetrachtung des mit der ambulanten Massnahme einhergehenden Freiheitsentzuges erfolgen. Erst dann kann entschieden werden, ob eine genugtuungsbegründende Überhaft besteht oder nicht.
iusNet STR-STPR 06.09.2018