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Drogenschnelltest

Drogenschnelltest darf direkt von der Polizei angeordnet werden

Jurisprudence
Strassenverkehrsrecht
Die Polizei darf Fahrzeuglenker in eigener Kompetenz zur Durchführung von Drogenschnelltests verpflichten. Eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Autolenkers ab.
iusNet STR-STPR 11.12.2018