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Ehrverletzung

Nicht strafbarer Boulevard-Journalismus

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Die Verknüpfung von Geschäftspraktiken im Personalwesen mit der Religionszugehörigkeit ist aus Sicht des Bundesgerichts durchaus problematisch. Dennoch stelle Art. 261bis StGB aber solche Wirkungen von Medienberichterstattung nicht an sich unter Strafe. Die Verfahrenseinstellung gegen die Journalisten erfolgte daher zu Recht.
iusNet StrafR-StrafPR 30.01.2019