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Ersatzmassnahmen

Die Fluchtgefahr trotz fortgeschrittenem Alter und angeschlagenem Gesundheitszustand der beschuldigten Person

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Sowohl der Gesundheitszustand als auch das Alter der betroffenen Person können gegen die Annahme von Fluchtgefahr sprechen. Da im vorliegenden Fall von der Staatsanwaltschaft seit Beginn neben der Fluchtgefahr auch Kollusionsgefahr vorgebracht wurde, sich die Gerichte bis zum Entscheid des Bundesgerichts damit nicht befassten, führt die Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers dennoch nicht zur Haftentlassung sondern zur Rückweisung an die Vorinstanz.
iusNet StrafR-StrafPR 11.07.2022

Verändert sich der Fluchtanreiz nach einem nicht rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteil?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Unterliegt der Beschuldigte im erstinstanzlichen Strafurteil, so kann sich dadurch der Fluchtanreiz erheblich vergrössern, was die Anordnung von Sicherheitshaft zu rechtfertigen vermag. Dies selbst dann, wenn gegen den Beschuldigten noch vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung mildere Ersatzmassnahmen angeordnet worden waren und er sich daran hielt.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.02.2022

Die Beurteilung der Ausführungsgefahr bei Vorliegen psychiatrischer Gutachten.

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Bei der Beurteilung, ob Ausführungsgefahr als Haftgrund angenommen werden kann, hält das Bundesgericht fest, dass das Zwangsmassnahmengericht keine abschliessende Würdigung einer allfälligen psychiatrischen Begutachtung vornehmen muss. Je schwerer das ernsthaft angedrohte schwere Verbrechen ist, desto eher rechtfertigt sich eine Inhaftierung. Ersatzmassnahmen können nur angeordnet werden, wenn diese geeignet sind, die Ausführungsgefahr zu bannen.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.07.2021

Das staatsanwaltschaftliche Beschwerderecht bei der Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung in Bezug auf die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft im Verfahren vor Zwangsmassnahmengericht bei Ersatzmassnahmen. Diese wird analog des Beschwerderechts bei Nichtanordnung, Nichtverlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft vom Bundesgericht mit Blick auf die Gleichbehandlung der Staatsanwaltschaft und der beschuldigten Person sowie auf den Grundsatz der Einheit des Verfahrens gutgeheissen.
iusNet-StrafR-StrafPR 03.02.2021

Akzeptanz von Ersatzmassnahmen im Rahmen der Anfechtung weiterer Ersatzmassnahmen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Indem der Beschuldigte sich mit der Anordnung von Ersatzmassnahmen einverstanden erklärt, hat er sich noch nicht abschliessend zum Vorliegen eines dringenden Tatverdachtes oder eines Haftgrundes geäussert, insbesondere wenn diese im Rahmen der Beschwerde in Frage gestellt werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 29.09.2020