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Erstellung eines DNA-Profils

Aufklärung künftiger Straftaten mittels DNA-Profilen

Jurisprudence
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 263 | 1B_17/2019

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass Art. 255 StPO "weit" auszulegen sei. Die Erstellung eines DNA-Profils ist daher nicht nur möglich zur Abklärung bereits begangener und den Strafverfolgungsbehörden bekannter Delikte, sondern auch für mögliche künftige Delikte, die in einem konkreten Fall zu erwarten sind.
iusNet StrafR-StrafPR 08.05.2019