Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Extremismus

Extremismus

Verordnung über Präventionsmassnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus seit 01.07.2018 in Kraft

Législation
Allgemeines Strafrecht
Nach Art. 386 StGB kann der Bund Aufklärungs-, Erziehungs- und weitere Massnahmen ergreifen, um Straftaten zu verhindern und der Kriminalität vorzubeugen. Zur Zielverfolgung kann er Projekte unterstützen und sich an Organisationen beteiligen, diese schaffen und unterstützen. Der Bundesrat regelt nun Inhalt, Ziele und Art der Präventionsmassnahmen in der am 01.07.2018 in Kraft getretenen und bis 30.06.2023 befristeten Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus.
iusNet STR-STPR 10.08.2018