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Gewalt und Drohung gegen Beamte

Fallen auch rechtswidrige Amtshandlungen unter den Schutz von Art. 285 Ziff. 1 StGB?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Dem Beschwerdeführer wurde u.a. vorgeworfen, gegen ein temporäres, vorgängig nicht publiziertes und von der Polizistin B. durchzusetzende und kontrollierende Fahrverbot verstossen zu haben. Das Bundesgericht hielt fest, dass in Fällen, in denen der Rechtsunterworfene sich direkt mit einer Amtshandlung konfrontiert findet, deren Rechtmässigkeit ihm zweifelhaft erscheint, es nicht in seinem Ermessen liegen könne, zu entscheiden, ob er sich der behördlichen Anordnung füge oder nicht. Sei die Widerrechtlichkeit der Amtshandlung nicht geradezu offensichtlich, sondern nur zweifelhaft, so fehle es an einer besonderen Ausnahmesituation, die Widerstand gegen die Amtshandlung zu rechtfertigen vermöge.
iusNet-StrafR-StrafPR 12.10.2020

Landfriedensbruch nach einem Eishockeymatch

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Will man nicht einen Landfriedensbruch begehen, so ist es wichtig, die Zusammenrottung umgehend zu verlassen, sobald der friedensbedrohende Charakter erkennbar ist. Insbesondere bei einem Polizeieinsatz kann das Verlassen der Gruppe erschwert sein. Nicht als Distanzierung kann nach Ansicht des Bundesgericht gewertet werden, wenn der Beschuldigte sich "etwas zur Seite stellte bzw. die Strassenseite wechselte".
iusNet StrafR-StrafPR 02.04.2019