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Gutachten

In welchem Zeitpunkt des Verfahrens muss die Schuldfähigkeit der angeklagten Person abgeklärt werden?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass es sich mit Beschwerden nur auseinandersetzt, wenn die Begründungspflicht erfüllt ist. Weiter statuiert es, dass sich die Gerichte auf ältere Gutachten zur Beurteilung der Schuldfähigkeit einer Person abstützen dürfen, wenn diese aus dem Deliktszeitraum stammen, sofern sich die Gerichte mit den Gutachten korrekt auseinandersetzen. Zuletzt ruft es in Erinnerung, dass die Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung grundsätzlich nur von der amtlichen Verteidigung selbst angefochten werden kann, es sei denn die vertretene Person macht daraus abgeleitet eine Verletzung des Rechts auf effektive Verteidigung geltend.
iusNet-StrafR-StrafPR 02.03.2022

Die fehlende Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens und die Auswirkungen im Strafprozess

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Die fehlende Mitwirkung der betroffenen Person an einem forensisch-psychiatrischen Gutachten zieht keine Unverwertbarkeit des Gutachtens nach sich. Vielmehr hat sich der Sachverständige dazu zu äussern, ob eine Frage ohne Untersuchung gar nicht, nur in allgemeiner Form oder ohne Einschränkungen beantwortet werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.09.2021

Die Beurteilung der Ausführungsgefahr bei Vorliegen psychiatrischer Gutachten.

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Bei der Beurteilung, ob Ausführungsgefahr als Haftgrund angenommen werden kann, hält das Bundesgericht fest, dass das Zwangsmassnahmengericht keine abschliessende Würdigung einer allfälligen psychiatrischen Begutachtung vornehmen muss. Je schwerer das ernsthaft angedrohte schwere Verbrechen ist, desto eher rechtfertigt sich eine Inhaftierung. Ersatzmassnahmen können nur angeordnet werden, wenn diese geeignet sind, die Ausführungsgefahr zu bannen.
iusNet-StrafR-StrafPR 26.07.2021

Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einholung eines zweiten, aktuelleren forensisch-psychiatrischen Gutachtens dazu führt, dass das erste unbeachtlich wird. Das Bundesgericht hielt fest, dass sich die Vorinstanz im Rahmen der Beweiswürdigung mit beiden Gutachten hätte auseinandersetzen müssen und begründen, weshalb sie auf das eine oder andere abstellt.
iusNet STR-STPR 07.12.2020

Verurteilung eines Polizisten (vorerst) aufgehoben

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Misst man die beiden Achsen des Massstabs auf dem Ausdruck der Fotografien nach, sind sie, wie der Beschwerdeführer zutreffend vorbringt, unterschiedlich lang. Welche Auswirkungen dies auf das rechtsmedizinische Gutachten beziehungsweise dessen Inhalt und Aussagekraft sowie schliesslich das Beweisergebnis hätte, kann anhand der Akten nicht beurteilt werden. Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass jedenfalls nicht gesagt werden könne, dass der Einwand des Beschwerdeführers für die Beurteilung der Schlüssigkeit des rechtsmedizinischen Gutachtens gänzlich irrelevant sei.
iusNet StrafR-StrafPR 10.04.2020