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Hauptvertretung

Wer darf die Hauptvertretung bei Vorliegen einer amtlichen und einer privaten Verteidigung bestimmen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass gemäss klarem Gesetzeswortlaut die Parteien einen Hauptvertreter oder eine Hauptvertreterin zu bezeichnen haben, wenn sie zwei oder mehrere Personen als Rechtsbeistand beiziehen. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptvertretung bestimmt ohne vorgängige Anhörung der beschuldigten Person und ohne drohende Verfahrensverzögerung, verletzt sie damit das rechtliche Gehör der beschuldigten Person und schränkt das Recht auf Bestimmung der eigenen Verteidigung in unzulässiger Weise ein.
iusNet StrafR-StrafPR 25.01.2021