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Insider

Revisor als Insider bestraft

Jurisprudence
Einzelne Straftaten

BGE 145 IV 407 | 6B_90/2019

Die Vorinstanz hat den Anspruch auf effektive Verteidigung und auf ein faires Verfahren nicht verletzt. Eine Mandatsniederlegung des Wahlverteidigers zur Unzeit bei drohender Verjährung sei rechtsmissbräuchlich und verdiene keinen Schutz. Aus einer ex ante-Betrachtung war erkennbar, dass die Vorkommnisse im Rahmen der geplanten Transaktion geeignet waren, den Kurs der Aktien der Bank D. erheblich zu beeinflussen. Die blosse Aufforderungen, in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren Dokumente einzureichen, die nicht mit einer Strafdrohung wegen Ungehorsams verbunden sind, verstösst nicht gegen Art. 6 Ziff. 1 EMRK oder den nemo-tenetur-Grundsatz. Könnte die Aufsichtsbehörde auf diese Unterlagen trotz entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht zurückgreifen, würde die aufsichtsrechtliche Durchsetzung der materiellen gesetzlichen Pflichten in beaufsichtigten Wirtschaftsbereichen vielmehr praktisch verunmöglicht.
iusNet StrafR-StrafPR 13.09.2019