Das Bundesgericht schützt eine Verfahrenseinstellung wegen Verdachts auf Verstoss gegen das UWG. Die Bundesanwaltschaft sah in der Werbung eines Kryptowährungsanbieters einen Verstoss gegen das UWG. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass die Eidgenossenschaft selbst nicht zur Erhebung einer Bundesgerichtsbeschwerde legitimiert sei, sondern nur die Bundesanwaltschaft.