Bestraft wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, wer sich vorsätzlich Massnahmen nach Artikel 6 (Verbot von öffentlichen oder privaten Veranstaltungen und Einrichtungen) widersetzt. Mit Busse von CHF 100.- wird bestraft, wer gegen das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum (mehr als 5 Personen) verstösst.