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Ordnungsbusse

Der Blick aufs Mobiltelefon während der Autofahrt

Jurisprudence
Einzelne Straftaten
Da die Beschwerdeführerin stets eine Hand am Lenkrad hatte und keine Manipulation des Mobiltelefons vornahm, sondern nur ihren Blick ein bis zwei Sekunden auf das Display richtete, sei nicht ersichtlich, inwiefern sie die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder behindert habe. Der Schuldspruch wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln wurde daher aufgehoben und die Vorinstanz stattdessen damit beauftragt, die Anwendung eines Ordnungsbussenverfahrens zu prüfen.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.06.2023

Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Verlassen der Hauptverhandlung durch den Verteidiger ist nur dann gerechtfertigt, wenn dies das einzige Mittel darstellt, um durch die Unterbrechung des Prozesses einen dem Angeklagten drohenden nicht wieder gutzumachenden Nachteil zu verhindern. Die mit jedem Freiheitsentzug unvermeidbar verbundenen Einschränkungen fallen nicht unter Art. 10 Abs. 3 BV bzw. Art. 3 EMRK. Der amtliche Verteidiger hätte die Hauptverhandlung daher nicht verlassen dürfen, weshalb das Aussprechen einer Ordnungsbusse keine Verletzung von Art. 64 StPO darstellte.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2022

Welche Regeln gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht kommt - trotz einiger Bedenken betreffend Einheitlichkeit der Rechtsordnung - zum Schluss, dass bei der Zustellung von Ordnungsbussen nicht die allgemeinen Regeln der StPO gelten. Den Behörden ist es somit freigestellt, auf welche Art sie ihre Mitteilungen im Ordnungsbussenverfahren verschicken.
iusNet StrafR-StrafPR 04.06.2019

Erweiterung des Ordnungsbussensystems

Législation
Einzelne Straftaten
Künftig werden neben einfachen Übertretungen des Strassenverkehrsgesetzes auch geringfügige Verstösse gegen andere Gesetze im Ordnungsbussenverfahren sanktioniert. Die maximale Höhe der Busse beträgt 300 Franken. Zusammen mit dem neuen Ordnungsbussengesetz (OBG) werden die OBV und die entsprechenden Bussenlisten auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
iusNet STR-STPR 16.01.2019