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Parteirechte

Die Parteistellung im Entsiegelungsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgerichthält fest, dass sowohl die Inhaberin und der Inhaber von sichergestellten und versiegelten Datenträgern und Gegenständen als auch Geheimnisberechtigte, die keinen direkten Gewahrsam an den versiegelten Gegenständen oder Datenträger innehaben als Parteien im Entsiegelungsverfahren teilnehmen können.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2022

La notion de tiers touché par un acte de procédure et le droit de répliquer

Éclairages
Strafprozessrecht
L’art. 105 al. 1 let. f CPP dispose que les tiers touchés par un acte de procédure peuvent participer à la procédure pénale. À ce titre, lorsqu’ils sont directement touchés dans leurs droits, la qualité de partie leur est reconnue dans la mesure nécessaire à la sauvegarde de leurs intérêts. La question qui se pose dans cet arrêt est de savoir si un tiers qui a requis un accès au dossier sur la base de l’art. 101 al. 3 CPP dispose de la qualité de partie au sens de l’art. 105 al. 2 CPP lorsque cette demande lui est refusée.
Pascal de Preux
Daniel Trajilovic
iusNet StrafR-StrafPR 30.09.2020

Parteirechte der Hilfskonkursmasse

Jurisprudence
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 351 | 6B_1194/2018

Die Beurteilung adhäsionsweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen (Zivil-) Gericht rechtshängig oder rechtskräftig entschieden ist. Die Rechtshängigkeit hat zur Folge, dass der Streitgegenstand zwischen den gleichen Parteien nicht anderweitig rechtshängig gemacht werden kann. Mit dieser Sperrwirkung sollen widersprüchliche Urteile über denselben Streitgegenstand verhindert werden.
iusNet StrafR-StrafPR 25.09.2019

Parteirechte von privaten Organisationen im Strafverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Der Begriff der Behörde nach Art. 104 Abs. 2 StPO ist gemäss Bundesgericht grundsätzlich in einem eingeschränkten Sinn zu verstehen. Nicht massgebend ist, ob die Organisation öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisiert ist. Entscheidend ist vielmehr, dass ihr die Erfüllung einer dem Gemeinwesen zustehenden öffentlichrechtlichen Aufgabe übertragen wurde, dass ihr hierbei hoheitliche Befugnisse zukommen, dass die Geschäfts- und Rechnungsführung für ihre öffentlichen Aufgaben unter staatlicher Aufsicht steht, mithin dass die Organisation genügend in das Gemeinwesen eingebunden ist und dass ihre öffentlichrechtliche Tätigkeit durch den Staat abgegolten wird
iusNet STR-STPR 15.11.2018