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Polizeiliche Videoüberwachung

Polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten im Betrieb

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Eine polizeiliche Videoüberwachung von Angestellten in Geschäftsräumen zwecks Aufklärung einer Straftat muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet und vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Weil dies im konkreten Fall nicht erfolgte, dürfen die in einem Betrieb gemachten Videoaufnahmen im Strafverfahren gegen eine Mitarbeiterin nicht verwertet werden.
iusNet STR-STPR 18.01.2019