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Psychiatrische Begutachtung

Der amtliche Verteidiger und das Recht auf Teilnahme an der Exploration des Beschuldigten

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine "gefestigte Rechtsprechung" gemäss BGE 144 I 253, wonach sich die Teilnahme der Verteidigung an Explorationsgesprächen von forensisch-psychiatrischen Sachverständigen nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen aufdrängen könnte. Allerdings dürfen dem Beschuldigten selbstbelastende Äusserungen im Rahmen eines psychiatrischen Explorationsgespräch nicht wie Beweisaussagen zum inkriminierten Sachverhalt im Verhör (Art. 157 StPO) vorgehalten werden.
iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

(Keine) Kontrolle psychiatrischer Explorationsgespräche durch die Verteidigung?

Éclairages
Strafprozessrecht
Höchstrichterlich war bisher nicht geklärt, ob der Verteidigung ein Teilnahmerecht bei psychiatrischen Explorationsgesprächen zusteht. Die Frage wird auch im Schrifttum kontrovers diskutiert; wobei dies in der jüngeren Literatur eher bejaht wird. Das Bundesgericht spricht sich im Grundsatz gegen ein Teilnahmerecht aus (1B_522/2017), hält aber klar fest, dass dies im Ausnahmefall zulässig sei (Erw. 3.8). Die Ausnahmen werden zu konturieren sein. Ebenso wird noch zu ent-scheiden sein, ob Explorationsgespräche zumindest auf Video aufzuzeichnen sind, um so deren Dokumentation sicher zu stellen.
Stephan Bernard
iusNet STR-STPR 20.11.2018