Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Psychiatrisches Gutachten

Psychiatrisches Gutachten

Rechtliches Gehör bei Anordnung einer Verwahrung verletzt

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht stellte fest, dass jederzeit für alle Parteien nachvollziehbar sein müsse, welche Akten für die Begutachtung relevant seien. Die Ergänzung der Akten kann zudem von der Strafbehörde nicht an den Gutachter delegiert werden (Art. 185 Abs. 3 StPO). In casu kam das Bundesgericht zum Schluss, dass im vorliegenden Verfahren die Parteirechte des Beschuldigten nicht ausreichend gewahrt wurden; das rechtliche Gehör fest des Beschuldigten wurde daher verletzt.
iusNet STR-STPR 27.08.2018