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Rückfallgefahr

Das Vortatenerfordernis bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht erhält in einem weiteren Entscheid fest, dass zur Annahme von Wiederholungsgefahr im Rahmen der Anordnung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft keine rechtskräftigen Vorstrafen vorliegen müssen. Insbesondere sei es ausreichend, wenn die Vorstrafen aus hängigen Verfahren stammen, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehe, dass die beschuldigte Person diese Taten begangen habe. Dies ergebe sich entweder aus einem glaubhaften Geständnis oder aus einer erdrückenden Beweislage.
iusNet StrafR-StrafPR 13.05.2022

Die Ausnahmen bei der Annahme von Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wiederholt seine Rechtsprechung, dass bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten Wiederholungsgefahr trotz fehlendem Vortatenerfordernis angenommen werden kann. Auch bei der Rückfallgefahr darf in diesen Fällen die Anforderung an die Wahrscheinlichkeit nicht allzu hoch angesetzt werden. Im vorliegenden Fall dehnt das Gericht diese Rechtsprechung auch auf schwere Drogendelikte aus, wenn eine Rückfallgefahr angenommen werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.01.2021

Die umgekehrte Proportionalität der Rückfallprognose und weitere Voraussetzungen des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen der Wiederholungsgefahr als Haftgrund. Ein schweres Vergehen wird aufgrund der abstrakten Strafandrohung und der konkreten Umstände beurteilt. Zusätzlich müssen gleichartige Vortaten verübt worden sein. Bei der Beurteilung, ob eine ungünstige Rückfallgefahr anzunehmen ist, geht das Bundesgericht von einer umgekehrten Proportionalität aus. Je schwerer die drohenden Taten und je höher die Gefährdung der Sicherheit anderer, desto geringere Anforderungen sind an die Rückfallgefahr zu stellen.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.12.2020

Prognoseinstrument "DyRiAS"

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_828/2018

Das Bundesgericht rügt, dass aus dem Gutachten und den mündlichen Ausführungen des Experten nicht hervorgehe, welche Kriterien ausschlaggebend für die Wahl des Prognoseinstruments "DyRiAS" gewesen sind. Auch genügt nach Ansicht des Bundesgerichts die gutachterliche Prognoseeinschätzung zur Rückfallgefahr nicht.
iusNet StrafR-StrafPR 27.07.2019