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Rechtsschutzinteresse

Aktuelles Rechtsschutzinteresse bei gerügten Haftbedingungen?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Macht eine Person, die sich in Untersuchungshaft befindet, glaubhaft unzulässige, insbesondere EMRK- und verfassungswidrige, Haftbedingungen geltend, ist dies nach der mit Blick auf Art. 3 und Art. 13 EMRK entwickelten bundesgerichtlichen Rechtsprechung umgehend und unvoreingenommen abzuklären. Die betroffene Person hat zudem Anspruch darauf, dass gegebenenfalls die Unzulässigkeit der gerügten Haftbedingungen bzw. die Verletzung ihrer Rechte festgestellt wird. Dieser Feststellungsanspruch besteht auch nach der Entlassung aus der Haft.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019