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Schlechterstellungsverbot

Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Umwandlung einer ambulanten in eine stationäre Massnahme im Rechtsmittelverfahren als zulässig einzustufen sei. Das Schlechterstellungsverbot werde dadurch nicht verletzt. Dies sei damit zu begründen, dass ein solches Vorgehen im objektiven Interesse des Betroffenen liege, mit seiner psychischen Störung umgehen zu können und nicht rückfällig zu werden. Zugleich könne damit das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit gewährleistet werden.
iusNet STR-STPR 15.08.2018