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Schwere Körperverletzung

Zum Begriff der schweren Körperverletzung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Die Generalklausel von Art. 122 Abs. 3 StGB kommt nur bei einer Beeinträchtigung zur Anwendung, die mit den in Art. 122 Abs. 1 und 2 StGB genannten Sachlagen in ihrer Schwere vergleichbar ist. Eine Kombination verschiedener Beeinträchtigungen, die für sich allein noch nicht als schwere Körperverletzung gelten, kann eine Qualifikation nach Art. 122 Abs. 3 StGB rechtfertigen. Der Begriff der schweren Körperverletzung ist jedenfalls mit Blick auf den Einzelfall auszulegen.
iusNet-StrafR-StrafPR 25.11.2022

Unfaires Verfahren im Kanton Basel-Landschaft

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Strafprozessrecht

6B_850/2018

- aktualisiert - 
Das Bundesgericht kann das Vorgehen des Kantonsgerichts zwar nicht vollständig nachvollziehen, jedoch hält der angefochtene Entscheid vor dem Willkürverbot stand. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird daher abgewiesen und das vorinstanzliche Urteil bestätigt.
iusNet STR-STPR 14.08.2018