Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Sexuelle Handlungen mit einem Abhängigen

Sexuelle Handlungen mit einem Abhängigen

Lehrmeister streichelt Lernenden

Jurisprudence
Einzelne Straftaten

6B_211/2020

Erforderlich ist, dass der Täter die Abhängigkeit ausnützt. Kein Ausnützen liegt vor, wenn die Beteiligten freiwillig sexuelle Kontakte miteinander unterhalten oder eine Liebesbeziehung eingegangen sind, ohne dass der ältere Partner seine Überlegenheit missbraucht hat. Das Ausnützen erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Abhängige die sexuelle Handlung "eigentlich nicht will", dass er sich, entgegen seinen inneren Widerständen, nur unter dem Eindruck der Autorität des anderen fügt. Es ist im Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrmeister und Lernendem die Verantwortung des Lehrmeisters, die Grenzen der Sozialadäquanz von Berührungen nicht zu überschreiten. An diesem Abend überschritt A. diese Grenzen.
iusNet StrafR-StrafPR 13.06.2020