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Sexuelle Nötigung

Konkretisierung der Rechtsprechung bei Sexualdelikten mit Kindern

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_1265/2019, zur Publikation vorgesehen

Ein psychisches "Unter-Druck-Setzen" des Kindes durch einen Täter aus seinem sozialen Nahraum ist auch ohne aktive Ausübung von Zwang oder der Androhung von Nachteilen möglich. Auch der Täter, der dem Kind vorspiegelt, die sexuellen Handlungen seien normal, beziehungsweise als Gefälligkeit zu erbringen oder der Täter, der dem Kind weismacht, es handle sich um eine schöne Sache, die man gemeinsam erleben könne, schafft für das Kind eine dermassen ausweglose Situation, wie sie von den sexuellen Nötigungstatbeständen erfasst wird. Der Einfluss auf die Willensbildung des Opfers ist dabei umso grösser, je jünger das Opfer ist und je näher ihm der Täter steht.
iusNet StrafR-StrafPR 08.05.2020

Massnahme ohne schwere psychische Störung?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_933/2018, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass eine Diagnose nicht zwingend nach einem anerkannten Klassifikationssystem kodierbar sein müsse, auch wenn die Störung zunächst soweit möglich nach einer Klassifikation zu erfassen sei. Auch eine Kombination von minder schweren Befunden können eine Störungsqualität in der gesetzlich vorausgesetzten Schwere begründen. Eine solche Gesamtbetrachtung entspreche geltender Rechtsprechung und sei zulässig.
iusNet StrafR-StrafPR 12.11.2019