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Siegelung

Der Zeitpunkt der Begründung eines Siegelungsbegehrens

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Weder das Gesetz noch die bundesgerichtliche Praxis verlangen, dass die von einer Hausdurchsuchung und provisorischen Beschlagnahme betroffene Person bereits bei der Sicherstellung (bzw. vor einem allfälligen Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft) ihr Siegelungsbegehren detailliert begründen muss. Eine detaillierte Begründung kann daher auch erst im Entsiegelungsverfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht erfolgen.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.06.2023

Die Substanziierungspflicht im Entsiegelungsverfahren zum zweiten

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält unmissverständlich fest, dass es ausreichend sein kann, wenn mitgeteilt wird, dass sich Anwaltskorrespondenz auf dem Mobiltelefon befindet. Es reicht, wenn festgehalten wird, dass sich diese Dateien in der E-Mail-Applikation befinden und dass im Untersuchungszeitraum ein Vertretungsverhältnis bestanden hatte. Die konkrete E-Mail-Adresse des Anwalts muss dann nicht bekannt gegeben werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Korrespondenz über die geschäftliche Adresse des Anwaltes stattfand und diese Adresse grundsätzlich öffentlich, bspw. über eine Webseite, einsehbar ist.
iusNet StrafR-StrafPR 04.05.2023

Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Die Beschwerdeführerin verlangte die Abweisung eines Entsiegelungsgesuchs betreffend verschiedener Daten und Aufzeichnungen. Es wurde unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Entführung eines Kindes gegen sie ermittelt. Sie brachte vor, dass sie nicht gewusst habe, dass sich das Kind unrechtmässig im Ausland aufgehalten habe. Das Bundesgericht hält fest, dass diese Vorbringen erst vom Strafgericht abschliessend zu beurteilen seien und im Rahmen des Entsiegelungsverfahren die vorliegenden Beweise ausreihend seien, um einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Beschwerdeführerin annehmen zu können.
iusNet StrafR-StrafPR 14.12.2022

Die zeitliche Verhältnismässigkeit der Entsiegelung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht stellt klar, dass sichergestellte Daten, die für die Aufklärung der zu untersuchenden Delikte von vornherein nicht von Bedeutung sind, ohne das Einverständnis der betroffenen Person nicht entsiegelt und durchsucht werden dürfen.
iusNet-StrafR-StrafPR 12.01.2022

Die Legitimation zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Entsiegelung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Die Befugnis, beim Gericht ein Entsiegelungsgesuch zu stellen, ist allein der "Strafbehörde" überlassen. Da das Gesetz keine Befugnis der beschuldigten Person oder der Privatklägerschaft vorsieht, ein entsprechendes Begehren zu stellen, muss dies grundsätzlich auch für die Beschwerde gegen die Verweigerung der Entsiegelung gelten.
iusNet-StrafR-StrafPR 07.12.2021

Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Akteneinsichtsrecht im Entsiegelungsverfahren umfasst die sichergestellten und gesiegelten Geräte im Regelfall nicht mit ein. Wenn die beschuldigte Person jedoch nachvollziehbar begründet, weshalb sie ohne nachträgliche Gesamtdurchsicht von Geräten und Aufzeichnungen überhaupt nicht in der Lage wäre, ihre mit Anfangshinweisen bereits plausibel gemachten Geheimnisinteressen ausreichend zu substanziieren, kann sich eine weitergehende Akteinsicht in die gesiegelten Geräte im Ausnahmefall als geboten erweisen.
iusNet-StrafR-StrafPR 30.11.2021

Zwangsmassnahmen gegen zufällig anwesende Personen

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Ein Durchsuchungsbefehl, der sich auf alle Personen (im Plural), Gegenstände und Aufzeichnen bezog, kann auch gegen ursprünglich nicht tatverdächtige Personen angewandt werden, sofern ein ausreichender Deliktskonnex besteht. Entscheidend sei, ob aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ausreichend konkret von einer Tatbeteiligung der betroffenen Person ausgegangen werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 05.10.2021

Die Substantiierungsobliegenheit der Betroffenen im Entsiegelungsverfahren

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Tangierte Geheimnisinteressen sind gemäss der Rechtsprechung kurz zu umschreiben und glaubhaft zu machen. Auch sind diejenigen Aufzeichnungen und Dateien zu benennen, die dem Geheimnisschutz unterliegen. Nach Ansicht des Bundesgerichtes legte der Beschwerdeführer ausreichend dar, in welchen Apps sich nicht untersuchungsrelevante Fotos, Chatverläufe und Anwaltskorrespondenz befanden. Eine weitergehende Substanziierung sei ihm ohne Datenträger nicht möglich und wurde von ihm auch nicht verlangt.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.03.2021

Bei der Beurteilung der Entsiegelung und entgegenstehender Geheimnisgründe

Éclairages
Strafprozessrecht

Involvierter macht es sich das Bundesgericht doch gar leicht

Das Bundesgericht verwehrte einem Beschuldigten eines Verwaltungsstrafverfahrens die Teilnahme am Entsiegelungsverfahren eines internen Untersuchungsberichtes, den eine Anwaltskanzlei für seine Arbeitgeberin erstellt und an dem er selbst im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung mitgewirkt hatte. Er habe im Entsiegelungsverfahren nicht dargetan, dass er sich trotz fehlender Inhaberschaft des gesiegelten Untersuchungsberichtes ausnahmsweise auf eigene gesetzlich geschützte Geheimnisgründe berufen könne. Damit hat es sich das Bundesgericht jedoch etwas leicht gemacht.
Andrea Taormina
iusNet StrafR-StrafPR 30.10.2019