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Untersuchungshaft

Die Rechtsfolgen bei unterbliebener Prüfung aller Haftgründe

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wies zuletzt mehrfach darauf hin, dass die kantonalen Instanzen nach dem Beschleunigungsgebot grundsätzlich dazu gehalten sind, sämtliche in Frage kommenden Haftgründe zu prüfen. Das ZMG und die Vorinstanz beschränkten sich auf die Prüfung des Haftgrunds der Fluchtgefahr obwohl die Staatsanwaltschaft auch das Vorliegen von Kollusionsgefahr behauptete. Da diese gemäss Bundesgericht als nicht gegeben erscheint, ordnete es konsequenterweise die Freilassung des Beschwerdeführers an.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.07.2023

Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass der Massstab an den dringenden Tatverdacht im Laufe des Verfahrens immer strenger wird. Dennoch kann ein solcher Tatverdacht auch dann angenommen werden, wenn die Opfer die betroffene Person nicht direkt belasten, aber weitere Beweismittel den Tatverdacht stärken. Zudem hält das Bundesgericht fest, dass eine Kollusionsgefahr auch dann angenommen werden kann, wenn die ersten Einvernahmen der Opfer schon durchgeführt wurden, aufgrund der speziellen Fallkonstellation eine gezielte Einflussnahme auf die Opfer nicht ausgeschlossen werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 05.12.2022

Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält klar fest, dass die Überprüfung eines Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Verlängerung von Untersuchungshaft auch nach Anordnung von Sicherheitshaft noch möglich sein muss, da die Untersuchungs- und Sicherheitshaft nach den gleichen Voraussetzungen erteilt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 08.08.2022

Das Bundesgericht präzisiert seine Rechtsprechung zur Kollusions- und zur Wiederholungsgefahr

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht bestätigte seine Rechtsprechung, wonach konkrete Anhaltspunkte für die Annahme von Kollusionsgefahr notwendig sind. Ausführungen, die nur theoretischer Natur sind, liessen sich in fast jedem Strafverfahren anführen und reichen für die Annahme von Kollusionsgefahr nicht aus. Mit Blick auf die Wiederholungsgefahr und dem Vortatenerfordernis hielt das Bundesgericht fest, dass die Vortaten gleiche oder gleichartige Rechtsgüter betreffen muss, wie sie im hängigen Untersuchungsverfahren massgeblich und wie sie für die Zukunft zu befürchten sind. Hinsichtlich der Schwere der drohenden Delikte könne jedoch nicht bloss auf die abstrakte Strafdrohung gemäss Gesetz abgestellt werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 22.07.2022

Wiederholungsgefahr aufgrund der laufenden Strafuntersuchung?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts können sich die für die Bejahung der Wiederholungsgefahr erforderlichen Vortaten nicht nur aus rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren ergeben, sondern können auch Gegenstand eines noch hängigen Strafverfahrens bilden. Dies aber nur, sofern mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die beschuldigte Person sie begangen hat. Dieser Nachweis gelte bei einem glaubhaften Geständnis oder einer erdrückenden Beweislage als erbracht.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.07.2022

Gibt es eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass in der StPO kein Recht auf eine notwendige Verteidigung der ersten Stunde besteht. Äusserungen nach erfolgter Rechtsbelehrung erscheinen daher auch ohne Beisein einer Verteidigung nicht von vornherein als unverwertbar und können damit zur Beurteilung eines dringenden Tatverdachtes bei der Anordnung von Untersuchungshaft verwendet werden. Weiter setzt sich das Bundesgericht damit auseinander, ob Polizisten erste Befragungen in einer Fremdsprache ohne Beisein eines Dolmetschers und ohne expliziten Verzicht auf einen Dolmetscher durchführen dürfen.
iusNet StrafR-StrafPR 05.05.2022

Die Beschränkung des Verteidigerprivilegs

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die Verteidigung Korrespondenz an einen polizeilichen Sachbearbeiter eines Untersuchungshäftlings entgegennehmen und weiterleiten darf ohne damit das Verteidigerprivileg zu missbrauchen. Beschränkungen des freien Verteidigerverkehrs dürfen aus diesem Grund nicht angeordnet werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.02.2022

Führt die Aufhebung eines Haftgrundes zur Entlassung aus der Untersuchungshaft?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Damit die Kollusionsgefahr eine Fortsetzung der Untersuchungshaft rechtfertigt, wenn die Strafuntersuchung von der Staatsanwaltschaft formell abgeschlossen ist, müssen hohe Anforderungen erreicht werden, die das Bundesgericht im vorliegenden Fall als nicht gegeben erachtet. Dennoch wird der Beschwerdeführer nicht aus der Untersuchungshaft entlassen, da sich die Vorinstanz nicht mit den anderen geltend gemachten Haftgründen auseinandergesetzt hat. Das Bundesgericht weist den Fall zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurück.
iusNet-StrafR-StrafPR 14.02.2022

Der Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Gewaltdelikten

Jurisprudence
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach bei schweren Gewaltdelikten vom Vortatenerfordernis ganz abgesehen werden kann. Je schwerer die drohenden Taten sind und je höher die Gefährdung der Sicherheit anderer ist, desto geringere Anforderungen sind an die Rückfallgefahr zu stellen. Zugleich erinnerte das Bundesgericht daran, den Haftgrund der Wiederholungsgefahr restriktiv zu handhaben.
iusNet StrafR-StrafPR 23.08.2021

Welche Umstände müssen bei der Annahme von Fluchtgefahr berücksichtigt werden?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht setzt sich mit der Fluchtgefahr auseinander und hält fest, bei der Annahme derselben müsse eine Gesamtwürdigung aller Umstände stattfinden, insbesondere seien der Charakter des Beschuldigten, seine moralische Integrität, seine finanziellen Mittel, seine Verbindungen zur Schweiz, seine Beziehung zum Ausland und die Höhe der drohenden Strafe zu berücksichtigen. In Bezug auf die Verhältnismässigkeit der Dauer der Untersuchungshaft hält das Bundesgericht fest, dass diese nicht länger als die zu erwartende Freiheitsstrafe dauern darf, wobei eine mögliche bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug nicht zu berücksichtigen sei
iusNet-StrafR-StrafPR 26.04.2021

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