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Verbindungsbusse

Die Obergrenze der Verbindungsbusse

Jurisprudence
Die Verbindungsbusse darf höchstens einen Fünftel bzw. 20% der in der Summe schuldangemessenen Sanktion - bestehend aus einer bedingt ausgesprochenen Hauptstrafe kombiniert mit einer Verbindungsbusse - betragen. Abweichungen von dieser Regel sind im Bereich tiefer Strafen denkbar, um sicherzustellen, dass der Verbindungsstrafe nicht eine lediglich symbolische Bedeutung zukommt.
iusNet-StrafR-StrafPR 18.08.2023

Höchststrafe und Verbindungsbusse im Strafbefehl zulässig?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

1B_103/2019, zur Publikation vorgesehen

Gemäss Art. 352 Abs. 3 StPO ist die Grenze von 6 Monaten bei einer Verbindung mit Busse unbeachtlich. Das ergibt sich aus dem klaren Gesetzeswortlaut. Auch die Lehre spricht sich einhellig dafür aus. Für eine andere Auffassung besteht daher kein Raum.
iusNet StrafR-StrafPR 07.02.2020