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Verbot der doppelten Strafverfolgung

Das Verbot der doppelten Strafverfolgung im Verhältnis zwischen eidgenössischen Straftatbeständen und kantonalen Übertretungsstraftatbeständen

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht erklärt den Grundsatz „ne bis in idem“. Weiter hält es fest, dass eine rechtskräftige Teileinstellung auch dann eine Sperrwirkung entfaltet, wenn sie nicht hätte verfügt werden können, diese stellt dann ein Verfahrenshindernis dar. In casu war dieser Grundsatz aber nicht verletzt, da der Sachverhalt in genügend Lebenssachverhalte unterteilt war. Zuletzt hält das Bundesgericht fest, dass die eidgenössische Regelung über die strafbaren Handlungen gegen die öffentliche Gewalt nach Art. 286 ff. StGB nicht abschliessend ist und kantonale Übertretungsstraftatbestände wegen Ungehorsam gegenüber der Polizei nicht gegen Bundesrecht verstossen.
iusNet-StrafR-StrafPR 03.11.2020