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Verhältnismässigkeitsprüfung

Das Rückfallrisiko im Zusammenhang mit der Anordnung einer stationären Massnahme

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht präzisiert, dass nach einem 18 Jahre dauernden Freiheitsentzug bei der Frage, ob eine Massnahme nach Art. 56 ff. StGB angeordnet bzw. verlängert wird, nicht alleine das Rückfallrisiko aus psychiatrischer Sicht entscheidend ist. Vielmehr müssen im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung in jedem Fall die konkreten Risiken, die von der betroffenen Person ausgehen und die damit verbundenen Sicherheitsbelange der Allgemeinheit dem Freiheitsanspruch des Betroffenen gegenübergestellt werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 23.11.2020

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt Art. 8 EMRK

Jurisprudence
EMRK

23887/16

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

23887/16

Der EGMR stellte in seinem Urteil vom 9. April 2019 eine prozedurale Verletzung von Art. 8 EMRK fest, da die Schweizer Behörden die Verhältnismässigkeit der Wegweisung nicht ausreichend geprüft hätten. Das heisst, dass nicht die Wegweisung an sich gerügt wurde, sondern die ungenügende Einzelfallprüfung. Der EGMR rügt das Bundesverwaltungsgericht, es habe die Verhältnismässigkeit der Wegweisung bloss summarisch geprüft. Gemäss EGMR hätten die von der Rechtsprechung für die Prüfung der Verhältnismässigkeit aufgestellten Kriterien berücksichtigt werden müssen.
iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019