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Verhandlungsführung des Gerichts

Unter welchen Umständen darf ein amtlicher Verteidiger die Hauptverhandlung verlassen?

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Das Verlassen der Hauptverhandlung durch den Verteidiger ist nur dann gerechtfertigt, wenn dies das einzige Mittel darstellt, um durch die Unterbrechung des Prozesses einen dem Angeklagten drohenden nicht wieder gutzumachenden Nachteil zu verhindern. Die mit jedem Freiheitsentzug unvermeidbar verbundenen Einschränkungen fallen nicht unter Art. 10 Abs. 3 BV bzw. Art. 3 EMRK. Der amtliche Verteidiger hätte die Hauptverhandlung daher nicht verlassen dürfen, weshalb das Aussprechen einer Ordnungsbusse keine Verletzung von Art. 64 StPO darstellte.
iusNet-StrafR-StrafPR 15.03.2022

Abwesenheitsurteil und daraus entstehende Probleme

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

6B_389/2019, zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde bereits gut, da die Verhandlungsführung der Präsidentin der Vorinstanz Bundesrecht verletzte. Im Übrigen seien auch viele Taten mittlerweile verjährt, da bei einem gutgeheissenen Gesuch um Neubeurteilung das neue Urteil die vorhergehenden Urteile ersetze und damit die Verjährung weiter laufe. Ferner darf im Neubeurteilungsverfahren nicht unbesehen auf die im Abwesenheitsverfahren erhobenen Beweise abgestellt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 27.12.2019