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Verwahrung

Verwahrung wegen Beteiligung an Al-Qaïda oder IS?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Die Verwahrung setzt als Anlasstat eine in Art. 64 Abs. 1 StGB umschriebene Katalogtat oder eine andere mit einer Höchststrafe von fünf oder mehr Jahren bedrohte Tat (Generalklausel) voraus. Ein Verstoss gegen Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz stellt keine Katalogtat dar. Das Bundesgericht führte aus, dass ein Verstoss gegen diese Bestimmung auch nicht als Anlasstat im Sinne der Generalklausel in Betracht kommt.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.09.2022

Die richterliche Zuständigkeit bei Aufhebung einer stationären Massnahme

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Entscheide über die Aufhebung einer stationären Massnahme wegen Aussichtslosigkeit können nicht ohne Verletzung der StPO von einem Einzelrichter entschieden werden. Sie unterscheiden sich damit von den Entscheiden über die erfolgreiche Beendigung einer stationären Massnahme.
iusNet-StrafR-StrafPR 17.09.2021

Das aktuelle Rechtsschutzinteresse bei einem Gesuch um bedingte Entlassung aus der Verwahrung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass sich die Verfahrensvorschriften und die Kriterien der bedingten Entlassung aus der Verwahrung von denjenigen einer stationären Massnahme unterscheiden. Wenn während eines laufenden Verfahrens an Stelle einer Verwahrung eine stationäre Massnahme angeordnet wird, dann muss ein erneutes Gesuch um bedingte Entlassung gestellt werden, da in dieser Situation kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr besteht.
iusNet-StrafR-StrafPR 13.04.2021

Unzulässige Würdigung von forensisch-psychiatrischen Gutachten

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einholung eines zweiten, aktuelleren forensisch-psychiatrischen Gutachtens dazu führt, dass das erste unbeachtlich wird. Das Bundesgericht hielt fest, dass sich die Vorinstanz im Rahmen der Beweiswürdigung mit beiden Gutachten hätte auseinandersetzen müssen und begründen, weshalb sie auf das eine oder andere abstellt.
iusNet STR-STPR 07.12.2020

Das Rückfallrisiko im Zusammenhang mit der Anordnung einer stationären Massnahme

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht präzisiert, dass nach einem 18 Jahre dauernden Freiheitsentzug bei der Frage, ob eine Massnahme nach Art. 56 ff. StGB angeordnet bzw. verlängert wird, nicht alleine das Rückfallrisiko aus psychiatrischer Sicht entscheidend ist. Vielmehr müssen im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung in jedem Fall die konkreten Risiken, die von der betroffenen Person ausgehen und die damit verbundenen Sicherheitsbelange der Allgemeinheit dem Freiheitsanspruch des Betroffenen gegenübergestellt werden.
iusNet-StrafR-StrafPR 23.11.2020

Pädophiler Straftäter muss verwahrt werden

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Kantonsgericht St. Gallen muss gegenüber einem Mann die Verwahrung anordnen, der mehrfach wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder dem Versuch dazu verurteilt wurde. Die Verwahrung des Betroffenen, der sich derzeit in einer stationären Massnahme befindet, ist aufgrund seiner fehlenden Therapierbarkeit, des hohen Rückfallrisikos, der Gefährdung der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und der Schwere der zu erwartenden Delikte verhältnismässig.
iusNet StrafR-StrafPR 22.11.2019

Darf ein Einzelrichter die Verwahrung anordnen?

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht

BGE 145 IV 167 | 6B_1098/2018

Das Bundesgericht hielt fest, dass ein Entscheid über die Anordnung einer (nachträglichen) Verwahrung nicht von einem Einzelgericht gefällt werden darf. Als zentralen Gedanke nannte das Bundesgericht, dass die Anordnung einer Verwahrung ultima ratio sei und entsprechend einen einschneidenden Eingriff in die Rechte und die Freiheit der betroffenen Person darstelle.
iusNet StrafR-StrafPR 02.04.2019

Anordnung einer nachträglichen Verwahrung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Wiederaufnahme des Verfahrens

BGE 144 IV 321 | 6B_714/2018

Die nachträgliche Verwahrung gestützt auf ein neues Gutachten kann nur sehr restriktiv angeordnet werden. Es müssen Tatsachen und Beweismittel vorliegen, die im Zeitpunkt der ursprünglichen Verurteilung bereits bestanden haben, ohne dass das Gericht davon Kenntnis haben konnte. Ein neues Gutachten, welches nur eine andere Meinung vertritt und auf eine abweichende Diagnose und Prognose schliesst, bildet keinen Revisionsgrund.
iusNet STR-STPR 30.08.2018

Rechtliches Gehör bei Anordnung einer Verwahrung verletzt

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht stellte fest, dass jederzeit für alle Parteien nachvollziehbar sein müsse, welche Akten für die Begutachtung relevant seien. Die Ergänzung der Akten kann zudem von der Strafbehörde nicht an den Gutachter delegiert werden (Art. 185 Abs. 3 StPO). In casu kam das Bundesgericht zum Schluss, dass im vorliegenden Verfahren die Parteirechte des Beschuldigten nicht ausreichend gewahrt wurden; das rechtliche Gehör fest des Beschuldigten wurde daher verletzt.
iusNet STR-STPR 27.08.2018