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Vorladung

Die Rückzugsfiktion bei nicht ordnungsgemässer Vorladung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Vorladungen zu Verfahrenshandlungen, die die Anwesenheit bestimmter Personen notwendig machen, müssen den betroffenen Personen persönlich zugestellt werden, da nur die betroffene Person schlussendlich von den Säumnisfolgen betroffen ist und deren Nachteile zu tragen hat. Erfolgt eine Vorladung nicht ordnungsgemäss (wofür die vorladende Behörde die Beweislast trägt) kann das Fernbleiben der betroffenen Person nicht zur Annahme der Rückzugsfiktion führen.
iusNet-StrafR-StrafPR 11.06.2021

Fehlerhafte Zustellung einer Vorladung

Jurisprudence
Strafprozessrecht
Wurde ein Zustellungsdomizil bezeichnet, so haben Mitteilungen der Behörden zwingend an diese Adresse zu erfolgen. Zustellungen an eine andere Adresse sind mangelhaft. Auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt kann eine schriftliche Mitteilung an die Zustelladresse nicht ersetzen.
iusNet StrafR-StrafPR 07.06.2019