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Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung

Jurisprudence
Allgemeines Strafrecht
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer

Abgrenzung der Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung

Das Bundesgericht klärt die Kompetenzen der Verwaltungs- und Strafbehörden bei der Landesverweisung von straffälligen Ausländern. Insbesondere definiert das Bundesgericht, unter welchen Umstände die Migrationsbehörden weiterhin über den Widerruf der Niederlassungsbewilligung entscheiden können und unter welchen Umständen dies nicht mehr möglich ist.
iusNet StrafR-StrafPR 30.12.2019