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Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Jurisprudence
Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelgesetz

Besitz geringfügiger Menge Cannabis auch bei Jugendlichen nicht strafbar

Das Bundesgericht hatte zu prüfen, ob der Besitz einer geringfügigen Menge Cannabis (bis zu zehn Gramm) durch Jugendliche strafbar ist oder nicht. Bei Erwachsenen ist dies nicht strafbar.
iusNet StrafR-StrafPR 26.07.2019