Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung

Anrechnung der Haft an eine ambulante Massnahme

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Bundesgericht hebt Urteil des Obergerichts auf

- aktualisiert - 
Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind an freiheitsentziehende Massnahmen anzurechnen. Bei ambulanten Massnahmen muss ex post eine Gesamtbetrachtung des mit der ambulanten Massnahme einhergehenden Freiheitsentzuges erfolgen. Erst dann kann entschieden werden, ob eine genugtuungsbegründende Überhaft besteht oder nicht.
iusNet STR-STPR 06.09.2018

Korrekte Zusammensetzung des Gerichts als Steckenpferd der Verteidigung

Jurisprudence
Strafprozessrecht

Anklagegrundsatz verletzt

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Das Bundesgericht erachtet die Rüge betreffend fehlerhafter Zusammensetzung des Spruchkörpers als unbegründet. Begründet ist jedoch die Rüge betreffend Verletzung des Anklageprinzips. Die Verurteilung wegen Raufhandels verstösst daher gegen Bundesrecht.
iusNet STR-STPR 05.09.2018