Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.
Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden.
Wann steht das Kindeswohl einer Landesverweisung entgegen?
Der Beschwerdeführer hat eine Landesverweisung angefochten, da er in der Schweiz aufgewachsen sei, Vater eines minderjährigen Sohnes sei, der in der Schweiz lebt und damit unter anderem aufgrund des Kindeswohls ein Härtefall auszusprechen sei. Das Bundesgericht setzt sich mit diesen Fragen auseinander.
Das Bundesgericht präzisiert die Definition einer «anderen schweren Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen» (Art. 122 Abs. 3 StGB).
Die Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe
Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, wann eine Busse aufgrund einer verschuldeter Nichtleistung in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann. Offen lässt es die Frage nach den Folgen bei einer unverschuldeten Nichtleistung und weist den Gesetzgeber auf die unklare Gesetzeslage hin.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Willkürprüfung beim Indizienbeweis auseinander. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann einzig auf Indizien abgestellt werden kann, damit auf die Täterschaft geschlossen werden kann udn wie diese Annahme im Verfahren vor Bundesgericht angefochten werden kann.
Eine durch eine strafbare Handlung geschädigte Person kann sich im Strafverfahren als Zivilklägerin konstituieren und zivilrechtliche Ansprüche «adhäsionsweise» geltend machen. Ob dabei auch vertragliche Ansprüche «adhäsionsfähig» sind und ob die Geltendmachung im Rahmen einer Strafklage eine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten könne, war lange unklar.
In den Medien und der Bevölkerung werden immer wieder Stimmen laut, die zum Schutze der Konsumenten gezielte Präventionsmassnahmen, verschärfte Strafvorschriften und härtere Sanktionen fordern. Es stellt sich dabei die Frage, ob nebst dem herrschenden Recht überhaupt ein weitergehender Regelungsbedarf besteht.
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Das Bundesgericht hatte nach einem Freispruch des Obergerichts des Kantons Bern zu prüfen, ob der Grundsatz «in dubio pro reo» richtig angewendet wurde.