Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?
Das Bundesgericht geht auf die Frage ein, wann bei einfachen Fällen konkret eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen anzunehmen ist. Dabei beschränkt es sich auf die Dauer der Sicherheitshaft. Weiter geht es auf die Rechtsfolgen einer festgestellten Verletzung des Beschleunigungsgebots ein.
Der hinreichende Tatverdacht, der zu einer Entsiegelung berechtigt
Das Bundesgericht führt aus, wann genügend Beweise vorliegen, aus denen ein hinreichender Tatverdacht konstruiert werden kann, der zu einer Entsiegelung gesiegelter Aufzeichnungen berechtigt.
Die „unverzügliche“ Meldung eines Verkehrsunfalles
Der Beschwerdeführer rügte, dass er einen Schaden an seinem Fahrzeug nach einer Streifkollision nur mit Sachschaden anderthalb Stunden nachdem er diesen bemerkt hatte aber sechs Stunden nach dem Unfall, der Polizei gemeldet hatte und damit die Meldung „unverzüglich“ erbracht hatte.
Kann ein dringender Tatverdacht bejaht werden, wenn die Opfer diesen nicht direkt bestätigen?
Das Bundesgericht setzt sich mit den Voraussetzungen zur Annahme eines dringenden Tatverdachtes, gestützt auf den die Untersuchungshaft verlängert werden darf, auseinander. Ebenfalls konkretisiert es seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr.
Wann steht das Kindeswohl einer Landesverweisung entgegen?
Der Beschwerdeführer hat eine Landesverweisung angefochten, da er in der Schweiz aufgewachsen sei, Vater eines minderjährigen Sohnes sei, der in der Schweiz lebt und damit unter anderem aufgrund des Kindeswohls ein Härtefall auszusprechen sei. Das Bundesgericht setzt sich mit diesen Fragen auseinander.
Das Bundesgericht präzisiert die Definition einer «anderen schweren Schädigung des Körpers oder der körperlichen oder geistigen Gesundheit eines Menschen» (Art. 122 Abs. 3 StGB).
Die Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe
Das Bundesgericht setzt sich damit auseinander, wann eine Busse aufgrund einer verschuldeter Nichtleistung in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden kann. Offen lässt es die Frage nach den Folgen bei einer unverschuldeten Nichtleistung und weist den Gesetzgeber auf die unklare Gesetzeslage hin.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Willkürprüfung beim Indizienbeweis auseinander. Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, wann einzig auf Indizien abgestellt werden kann, damit auf die Täterschaft geschlossen werden kann udn wie diese Annahme im Verfahren vor Bundesgericht angefochten werden kann.
Darf das Gericht unter Berufung auf den «in dubio pro reo»-Grundsatz einzelne Indizien zu Gunsten des Beschuldigten würdigen?
Das Bundesgericht hatte nach einem Freispruch des Obergerichts des Kantons Bern zu prüfen, ob der Grundsatz «in dubio pro reo» richtig angewendet wurde.