Änderung des DNA-Profil-Gesetzes
Änderung des DNA-Profil-Gesetzes
Änderung des DNA-Profil-Gesetzes
Heute darf aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht als persönliches Merkmal bestimmt werden. Neu sollen auch die Augen-, Haar- und Hautfarbe, die biogeografische Herkunft sowie das Alter eruiert werden können. Die Wahrscheinlichkeiten bei der Bestimmung der verschiedenen Merkmale sind unterschiedlich. Aus der Phänotypisierung gewonnene Informationen können der Polizei wertvolle Hinweise für die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit liefern und ergeben beispielsweise zusammen mit Zeugenaussagen oder Auswertungen digitaler Daten ein schärferes Bild der Person, nach der gefahndet wird. Ermittlungen und Fahndung sollen so besser fokussiert, der potentielle Täterkreis eingegrenzt und gleichzeitig Unbeteiligte ausgeschlossen werden können.
Die Methode soll nur bei Verbrechen angewendet werden, also bei Straftatbeständen, welche mit Freiheitsstrafen von 3 Jahren oder mehr bestraft werden – wie beispielsweise Vergewaltigung, Mord, schwerer Raub oder Geiselnahme. Bei Vergehen wie etwa Sachbeschädigung steht das Verfahren nicht zur Verfügung. Die Phänotypisierung muss durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Das Analyseergebnis der Phänotypisierung darf nur für die...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.