Rechtsprechung Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein? Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?
Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein? Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?